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Biozeichen Baden-Württemberg - Was genau versteht man darunter?

Das Biozeichen Baden-Württemberg (BIOZBW) ist ein Gütesiegel des Landes, welches für eine höhere Prozess- und Produktqualität als gesetzlich vorgeschrieben steht. Das bedeutet, dass hier eine kontrollierte ökologische Erzeugung stattfindet und gehobene Qualitätsanforderungen erfüllt. Zudem ist hier eine transporte Herkunft aus Baden-Württemberg gegeben und ausgezeichnet. Eine tierwohlorientierte Haltung ist ebenfalls ein wichtiger Punkt und die Unterstützung regionaler Wertschöpfungsketten spielt ebenfalls mit ein.

Vorteile einer starken Gemeinschaft:

Als Teilnehmer des BIOZBW profitieren Zeichennutzer von den Angeboten der Marketinggesellschaft mbH. Diese Aktionen zur Absatzförderung umfassen beispielsweise:

  • Beratung im Bereich Marketing,
  • starke Messepräsenz durch Gemeinschaftsstände,
  • Werbematerialien,
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit,
  • Nutzung von Synergieeffekten mit den Bio-Musterregionen,
  • Erschließung neuer Absatzfelder z.B. durch Angebote in der Gemeinschaftspflegung,
  • Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Marketing- und Entwicklungsprojekten zu stellen,
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Netzwerkarbeit der MBW

 

Bio-Regionale Wertschöpfungsketten

Der Fokus liegt auf bio-regionalen Wertschöpfungsketten. Zeichennutzer des BIOZBW können gesicherte Qualität und Herkunft transparent gegenüber ihren Absatzmittlern kommunizieren. Dies kann sowohl im Lebensmitteleinzelnahndel, Naturkostfachhandel oder in der Außer-Haus-Verpflegung umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund profitieren letztendlich Kunden und Gäste.

Die einzelnen Punkte auf der Grafik zur Organisation und Struktur des BIOZBW sind in der folgenden Legende erläutert:

1. Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), ist der Zeichenträger. Das MLR gestaltet die Inhalte des BIOZBW und treibt seine Weiterentwicklung voran.

2. Lizenznehmer sind Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse des Landbaus. Sie bilden die Schnittstellen zu den Erzeugern bzw. Zeichennutzern und binden diese vertraglich mittels Teilnahmeerklärung bzw. Zeichennutzungsvertrag in das BIOZBW ein. Die Lizenznehmer sind für die ordnungsgemäße Umsetzung und Überwachung der Programminhalte bei ihren angeschlossenen Betrieben verantwortlich.

3. Erzeugerbetriebe stellen die landwirtschaftlichen Rohprodukte her, die von den Zeichennutzern unter dem BIOZBW verarbeitet und vermarktet werden. Interessierte Erzeuger, die am BIOZBW teilnehmen wollen, wenden sich an einen zugelassenen Lizenznehmer ihrer Wahl oder stimmen sich mit einem Zeichennutzer über die Wahl des Lizenznehmers ab. Die Teilnahmeerklärung wird stets gegenüber dem Lizenznehmer abgeschlossen. Die Teilnahmeerklärung kann sich auf die gesamte Produktion oder auch nur auf einzelne Betriebszweige beziehen.

4. Zeichennutzer sind Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe, die das BIOZBW gegenüber dem Endverbraucher bei der Kennzeichnung ihrer Produkte verwenden. Interessierte Betriebe, die als Zeichennutzer am BIOZBW teilnehmen wollen, wenden sich an einen Lizenznehmer ihrer Wahl, um mit diesem einen Zeichennutzungsvertrag abzuschließen. Sie verpflichten sich, die allgemeinen und produktspezifischen Regeln einzuhalten und nur solche Produkte zu kennzeichnen, welche die Anforderungen des BIOZBW hinsichtlich Qualität und Herkunft erfüllen.

5. Alle Bio-Betriebe werden gemäß EU-Öko-Verordnung mindestens einmal jährlich von einer unabhängigen Öko-Kontrollstelle neutral geprüft. Die neutrale Kontrolle zum BIOZBW erfolgt als Stichprobe zusätzlich im Zusammenhang mit der EU-Öko-Kontrolle in der Regel durch die selbe Kontrollstelle. Dadurch werden doppelte Kontrollbesuche weitgehend vermieden.

 

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