Die Kreislaufwirtschaft zählt zu den wichtigsten Vorgaben und Zielen des Ökolandbaus: Jeder Biobetrieb stimmt seinen Pflanzenanbau und die Haltung seiner Tiere aufeinander ab. Dabei passen sie ihre Landbewirtschaftung auf die Größe und den Standort ihres Betriebs an und greifen auf eigene Ressourcen zurück. Auch regionale Besonderheiten der bewirtschafteten Fläche werden berücksichtigt.
So dienen eigene angebaute Pflanzen als Tierfutter, die Ausscheidungen der Tiere düngen die Felder, kompostierte Ernteabfälle verbessern den Boden – der Biohof wird zum Mittelpunkt eines Kreislaufs zwischen Mensch, Tier, Pflanze und Boden.
Der Biolandbau respektiert und nutzt natürliche Lebenskreisläufe mit dem Ziel, gesunde und geschmacksintensive Lebensmittel anzubauen. Diese zentrale Idee eines möglichst geschlossenen Betriebskreislaufs umfasst:
Artgerechte Tierhaltung und Tierwohl
Der Kontakt zu Artgenossen, Einstreu, ausreichend Platz, Auslauf, frische Luft und Tageslicht ermöglichen das natürliche Verhalten gemäß den Bedürfnissen der Tiere.
Tiergerechte Fütterung
Futter vom Biobetrieb selbst oder von anderen Biohöfen aus der Region unterstützen lokale Kreisläufe. Medikamente dürfen nur nach sehr strengen Vorgaben verabreicht werden.
Düngung und Bodenfruchtbarkeit
Statt leicht löslichen synthetischen Düngern kommen ausschließlich organische Substanzen zum Einsatz, die in der eigenen Landwirtschaft anfallen. Die Biobetriebe setzen zudem auf den Anbau stickstoffbindender Pflanzen. Eigener Humus und gesunde Böden bilden die Basis für ein gesundes Pflanzenwachstum.
Biologischer Pflanzenschutz
Eine abwechslungsreiche Fruchtfolge, mechanische Unkrautbekämpfung sowie die Förderung von Nützlingen sind typische Methoden des Ökolandbaus. Sie beugen auf natürlich Weise Unkräutern und Krankheiten vor.
Sauberes Grundwasser
Der Tierbestand ist auf die Größe und die Flächen des Betriebs abgestimmt. Das verhindert eine Überdüngung und schützt das Grundwasser.
Verbot von Gentechnik
Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist verboten – in der Tierhaltung ebenso wie beim Anbau von Pflanzen.