Sind Lebensmittel mit „Bio“ oder „Öko“ gekennzeichnet, müssen sie gesetzlich vorgegebene Richtlinien erfüllen. Sie werden nach der EU-Öko-Verordnung und den damit verbundenen Vorschriften des ökologischen Landbaus erzeugt und verarbeitet. Das EU-Bio-Siegel sowie die Kennzeichnung durch Ökoverbände belegen regelmäßige Kontrollen, bieten Verbraucherinnen und Verbraucher Orientierung und garantieren Bioqualität – ob im Naturkostladen oder im Discounter. Unterschiede gibt es zwischen EG-Bio und Verband-Bio.
Grundsätzlich ja: Die Kennzeichnungen „Bio“ und „Öko“ sind gesetzlich geschützt und EU-weit einheitlich geregelt. Bio-Lebensmittel und Öko-Lebensmittel müssen demnach ein Mindestmaß an Vorgaben erfüllen. Doch im Detail gibt es Unterschiede.
Auf Zeichen achten
Achten Sie auf das EU-Bio-Logo, das deutsche Bio-Siegel oder die verschiedenen Logos der Bioanbauverbände wie beispielsweise Bioland, Demeter oder Naturland. Keine zuverlässige Auskunft dagegen bieten andere Zeichen, Symbole oder Logos auf der Lebensmittelverpackung.
Auf Begriffe achten
Ebenfalls keine Garantie auf bio-zertifizierte Produkte und eine Herkunft aus ökologischem Anbau geben Begriffe wie „naturnah“, „unbehandelt“, „integrierter Landbau“, „aus kontrolliertem Vertragsanbau“ etc. Sie sind gesetzlich nicht definiert und sollten deshalb kritisch hinterfragt werden.
Auf Code-Nummer achten
Beim Einkauf von lose angebotener Ware auf dem Wochenmarkt oder im Hofladen empfiehlt es sich, nach der gültigen Kontrollbescheinigung fragen und sich die Code-Nummer der Öko-Kontrollstelle zeigen zu lassen (z. B. DE-ÖKO-006, Code-Nummer setzt sich zusammen aus Code des Landes, Länderkürzel für ökologische Produktionsweise, dreistellige Kontrollstellennummer)
Neben dem EU-Bio-Logo können Herstellerinnen und Hersteller von Biolebensmitteln das deutsche Bio-Siegel sowie Zeichen oder Logos der Öko-Anbauverbände für ihre Bioprodukte verwenden. Sowohl das EU-Bio-Siegel, das deutsche Bio-Siegel und die Logos der Anbauverbände bieten Verbraucherinnen und Verbraucher eine verbindliche Kennzeichnung:
Das EU-Bio-Logo auf Lebensmitteln ist das EU-weit verpflichtende Erkennungszeichen für Ökolebensmittel. Nachfolgende Kriterien müssen für die Vergabe des Logos erfüllt sein:
Das deutsche Bio-Siegel ist ein freiwilliges Zeichen und findet sich häufig neben dem EU-Logo. Es garantiert ebenfalls, dass ein Produkt die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhält.
Warenzeichen der Verbände:
Auch Ökoanbauverbände kennzeichnen ihre Lebensmittel durch Warenzeichen. Diese Verbände haben in Deutschland eine jahrzehntelange Tradition. Ihre Richtlinien zum ökologischen Anbau sind größtenteils älter als die ersten gesetzlichen Regelungen zu Biolebensmitteln. In einigen Punkten gehen sie über den EU-Standard hinaus. Zu den Verbänden zählen:
Biobauernhöfe und Biobetriebe, die sich diesen Verbänden anschließen, verpflichten sich, nach den jeweiligen Verbandsrichtlinien anzubauen und zu erzeugen. Produkte mit Verbandswarenzeichen sind vor allem in Bioläden und Naturkostgeschäften erhältlich, verstärkt aber auch im Discounter.
Das EU-Bio-Siegel findet sich auch auf den Bioprodukten der Eigenmarken wie Aldi Bio oder Lidl Bio. Selbstverständlich garantiert es auch im Discounter, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an Anbau und Erzeugung des Produkts eingehalten sind. Entsprechend können sich Verbraucherinnen und Verbraucher hier beim Einkauf auch darauf verlassen: Wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin.
Lebensmittel, die nach Richtlinien der Öko-Anbauverbände hergestellt werden, finden sich verstärkt auch im Discounter. Um hochwertige Bio-Produkte in die Mitte der Gesellschaft zu bringen, gehen Bioverbände Kooperationen mit großen Lebensmitteleinzelhändlern ein. Diese verpflichten sich zu fairen Partnerschaften mit Erzeugerinnen und Erzeugern und Produzentinnen und Produzenten, die nach den Richtlinien der Anbauverbände wirtschaften. Durch die Kooperationen wird die ökologische Landwirtschaft in Deutschland unterstützt, was zu ihrer Weiterentwicklung beiträgt.